Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

gültig ab 01.02.2002

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Firma Panzer Shopconcept GmbH & Co. KG, 92681 Erbendorf (im Folgenden als Lieferer bezeichnet) ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Konstruktion, Form und Farbe bleiben vorbehalten.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde/Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird gegebenenfalls unverzüglich zurückerstattet.

3. Preise

Die Preise sind ab Lieferwerk berechnet ausschließlich Liefer-/Versand-/Verpackungskosten, Versicherung und aller weiteren Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
Unseren Preisen liegen die bei Vertragsabschluss gültigen Löhne und Materialpreise zugrunde. Nach Ablauf von 4 Monaten sind wir berechtigt, bei Lohn- und/oder Gehaltserhöhungen und/oder Erhöhung der Material- und/oder Betriebsstoffpreise den vereinbarten Preis entsprechend anzugleichen.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Besteller über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

5. Lieferzeit

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen oder sonstiger von ihm zu stellender Leistungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft bekanntgegeben wurde.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Besteller dem Lieferer eine Nachlieferfrist von 2 Wochen einzuräumen.

6. Pläne/Entwürfe

Der Anbieter behält sich an den gefertigten Entwürfen und Plänen mit sämtlichen Unterlagen Eigentums/und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne seine Genehmigung weder veröffentlicht noch vervielfältigt oder sonst verwertet werden.
Die Unterlagen müssen, wenn dem Anbieter der Auftrag nicht erteilt wird, diesem unverzüglich zurückgegeben werden.
Wurde der Anbieter vom Kunden aus Anlass der Angebotserstellung aufgefordert, Pläne und Entwürfe zu fertigen, so sind diese zu vergüten, wenn der Anbieter nicht beauftragt wird oder die Ausführung unterbleibt.
Die Vergütung beträgt 10 % des voraussichtlichen Herstellungsaufwandes des angebotenen Projekts.

7. Nichtabnahme durch Besteller

Wenn der Lieferer wegen Nichtabnahme der Ware durch den Besteller Schadensersatz beansprucht, ist der Lieferer berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens 20 % des Kaufpreises zu verlangen, wobei dem Besteller im letztgenannten Fall vorbehalten bleibt, dem Lieferer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

8. Vergütung

Die Zahlungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung und Übersendung der Rechnung geleistet werden. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Vertreter sind nur dann inkassoberechtigt, wenn sie einen schriftlichen, vom Firmeninhaber unterzeichneten Ausweis vorlegen.
Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wird behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

Der Lieferer verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers/Kunden an diesen zu übertragen, soweit deren Wert den Wert der dem Lieferer insgesamt zustehenden Forderungen nachhaltig um 10 % übersteigt.

10. Gewährleistung

Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Anstelle der Nacherfüllung kann dann Minderung des vereinbarten Preises verlangt werden.

Die Feststellung offensichtlicher Mängel sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablieferung des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge und Anzeige.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder arglistig verursacht haben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Absatz 4. dieser Bestimmung).

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Lieferers/Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11.Haftungsbeschränkungen

Gegenüber Bestellern/Kunden haften wir bei leichtfahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Ansprüche des Kunden/Bestellers verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder Arglist vorwerfbar ist.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt im Zuge der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.